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CFN Corporate Finance Nord GmbH
Schulstraße 7b, D-24235 Laboe

Tel.: +49 4343 4215243
Fax: +49 4343 4215246
E-Mail: mail@cf-nord.de

Eingetragen beim Amtsgericht Kiel unter HRB 18282 KI.
Geschäftsführer: Dirk Sachse
Sitz der Gesellschaft: 24235 Laboe
Verantwortlich: Dirk Sachse

Bildquellen:
Hintergrundbilder: © Fotolia: 30384924, 70270031, 101916297, 101916353, 112102855, 124005998, 128045637, 129836239, 134845410, 116294811
Team: Fotograf: Studioline Kiel

Nutzungsbedingungen

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CFN behält sich Änderungen der Nutzungsbedingungen vor und empfiehlt Ihnen, sich regelmäßig über die jeweils gültigen Bedingungen zu informieren. Durch die Nutzung der Website akzeptieren Sie die Geltung der Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite sowie alle Streitigkeiten, die aus dem Inhalt dieser Webseite entstehen oder mit ihr im Zusammenhang stehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeine Auftragsbedingungen der CFN Corporate Finance Nord GmbH

für M&A- und Corporate Finance Aktivitäten sowie Planungs-, Beratungs- und aller weiteren Leistungen, auf die Dienstvertragsrecht Anwendung findet

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten in beiderseitigem Einverständnis zwischen der CFN Corporate Finance Nord GmbH (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs- und Organisationsleistungen, Corporate Finance Aktivitäten sowie Leistungen, auf die Dienstvertragsrecht Anwendung findet, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnliche Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Nebenabreden und spätere Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftli­chen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grund­sätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, sofern vertraglich nichts Anderes fixiert ist.

§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Dienstleistungen, Studien, Planungen, Analysen, Auswertungen und ähnliches werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erstellt und durchgeführt. Der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, sofern nicht anders vereinbart, ist nicht geschul­det. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Aufgaben zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowohl des Kunden als auch dessen Kunden, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht dauert auch nach Vertragsbeendigung an. Näheres wird in einer separat zu vereinbarenden Vertraulichkeit geregelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen Zweck als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. Verstöße können nach § 41 des Bundesdatenschutzgesetzes und anderen Rechtsvorschriften mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich sei­ner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt u. a., dass der Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten

• Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,

• eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklä­rungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenent­scheidung notwendig sind und

• den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit not­wendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unter­lagen versorgt.

2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Be­rechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergeb­nissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei dem Auftragnehmer.

§ 6 Haftung und Schadenersatz

Der Auftragnehmer haftet für von ihm oder von seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden ‑ gleich aus welchem Rechtsgrund ‑ einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von € 500.000.‑‑. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 7 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

§ 8 Annahmeverzug

1. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. ver­zögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

2. Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehr­aufwendungen.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet durch Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch von beiden Parteien schon vorher schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Für diesen Fall ist die Vergütung für den Auftragnehmer im Auftrag zu regeln. Hiervon abweichende Kündigungsfristen und Vergütungsregelungen sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 10 Treuepflichten

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemali­gen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

§ 11 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten

1. Das Honorar für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit nichts Ab­weichendes bestimmt wird.

2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorarver­zeichnissen des Auftragnehmers.

3. Die Sätze des Honorarverzeichnisses können vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse geändert werden. Das Entgelt für die Leistungen, die der Auftragnehmer nach einer Änderung des Honorarverzeichnisses er­bringt, richtet sich nach den neuen Honorarsätzen. Die neuen Honorarsätze gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers, die nach Ablauf von 6 Wochen nach der Bekanntgabe des neuen Honorarverzeichnisses an den Auftraggeber erbracht werden.

4. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Neben­kosten usw.) verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Ein Aufrechnungs- oder Zu­rück­be­haltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.

5. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Ab­zug zu zahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

§ 12 Sonstiges

1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vor­schriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestim­mungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vor­schriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als sol­che ausdrücklich gekennzeichnet sein.

3. Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz des Auftragsnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.